Finanzhilfen im Kultursektor

An dieser Stelle finden Sie eine kurze Zusammenstellung von Informationen über finanzielle Hilfen für freie Träger, Kleinunternehmen und Selbstständige im kommunalen Kultursektor. Diese Informationen beziehen sich auf Angaben des Landesamtes für Kultur und Denkmalschutz vom 19.3.2020.

Kurzarbeit

Kulturellen Trägern mit abhängig Beschäftigten stehen die neuen Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld zur Verfügung, die rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten sind. Gerade für kleinere Betriebe ohne Betriebsrat kann die vorübergehende Einführung von Kurzarbeit eine praktikable Lösung sein. Informationen zur Ausweitung, zu den Voraussetzungen und zum Verfahren beim Kurzarbeitergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit

Hilfen für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Zur Zeit sind auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen Fonds für Soforthilfen in der Diskussion. Auch der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden berät sich über einen entsprechenden Hilfsfonds der Kommune, mit dem je 1.000 Euro nicht rückzahlbare Soforthilfe möglich werden sollen. Details sollen ab Montag, 23. März, auf www.dresden.de bekannt gegeben werden.

 

Kommunale Kulturförderung und weitere Maßnahmen des Amtes für Kultur und Denkmalschutz

Das Amt für Kultur und Denkmalschutz wird die laufenden Förderverfahren in der institutionellen Förderung so weit wie möglich nutzen, um finanzielle Engpässe bei freien Trägern kurzfristig zu überbrücken. Anträge auf Komplettauszahlung der bewilligten Jahresförderung werden nach kurzer Prüfung des Einzelfalls rasch entschieden. Ab voraussichtlich Montag, den 23. März, wird zudem ein Programm aufgelegt, mit welchem künstlerische Leistungen von selbständigen Künstler*innen, die als Video dokumentiert und über die Kommunikationskanäle der Landeshauptstadt Dresden ausgestrahlt werden können, beauftragt und vergütet werden. Einzelheiten zum Verfahren werden ab kommenden Montag u.a. über die Internetseiten www.dresden2025.de, www.dresden.de/kultur kommuniziert. 

Weiterhin steht der Kleinporjektefonds für kurzfristig entwickelte Vorhaben ausdrücklich auch für Anträge zur Verfügung, die Projekte mit ausschließlich digitaler öffentlicher Zugänglichkeit beinhalten.